Verwaltungsgerichtshof
18.07.1995
91/14/0047
GRS wie VwGH E 1991/12/13 91/13/0106 3
Der Firmenwert eines Rauchfangkehrerbetriebes gehört grundsätzlich nicht zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, da er sich in erster Linie in der Sicherung des Kehrbezirkes manifestiert, der nach seiner Art einer Abschreibung nicht zugänglich ist (Hinweis E 21.6.1977, 1292, 1441, 2341/75, ÖStZB 1978, 34).