Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1994

Geschäftszahl

91/14/0030

Rechtssatz

Umbuchungen, die erst nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres erfolgen, sind für die Zuordnung zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen für das gesamte Wirtschaftsjahr nicht relevant (Hinweis E 4.10.1983, 83/14/0039, 0045).