Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1991

Geschäftszahl

91/14/0020

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 1

Stammrechtssatz

Die Hingabe eines zinsenlosen Darlehens durch eine Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter bewirkt eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/14/0027