Verwaltungsgerichtshof
08.10.1991
91/14/0013
Entschädigungen sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung, nicht jedoch Beträge, die unmittelbar für eine erbrachte Leistung vereinnahmt werden
(Hinweis E 30.5.1990, 86/13/0044).