Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1993

Geschäftszahl

91/13/0239

Rechtssatz

Die steuerliche Erfassung des Veräußerungsgewinnes stellt eine Art Finalbesteuerung dar, dh alle Vermögensvermehrungen, die bis dahin unbesteuert geblieben sind, werden aus diesem Anlaß einer Besteuerung unterzogen (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch/2, Seite 554).