Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.07.1993

Geschäftszahl

91/13/0231

Rechtssatz

Die Beweiskraft eines Sachverständigengutachtens kann insbesondere durch den Nachweis erschüttert werden, daß es mit den Denkgesetzen oder den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch steht.