Verwaltungsgerichtshof
27.07.1994
91/13/0222
Ausführungen, wonach es für die abgabenrechtliche Stellung eines Abgabepflichtigen als Schuldner der von Künstlern erzielten Einkünfte und die aus dieser Schuldnerstellung resultierenden Aufzeichnungspflichten, Erklärungspflichten, Abfuhrpflichten und Haftungspflichten bedeutungslos ist, ob dem Auftreten eines Künstlers direkte Rechtsbeziehungen des Abgabepflichtigen zum Künstler zugrundeliegen, oder ob es an solchen Rechtsbeziehungen fehlt, weil der Abgabepflichtige von einem ausländischen gewerblichen Unternehmen jene Produktion entgeltlich erworben hat, als deren Bestandteil der Auftritt des betroffenen Künstlers allein oder zusammen mit anderen erfolgt (Hinweis E 25.11.1986, 84/14/0184; Jirousek, Die Einkommensbesteuerung ausländischer Künstler aus der Sicht des zwischenstaatlichen Steuerrechts, FJ 1983, 201).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/13/0203
Besprechung in:
SWI 3 aus 2004,, 99 - 107;