Verwaltungsgerichtshof
27.07.1994
91/13/0222
"Geldkonten" sind nicht in dem unter dem Aspekt des Paragraph 4, Absatz 3, EStG 1972 in der Fassung vor dem AbgÄG 1984 anzustellenden Betriebsvermögensvergleich einzubeziehen, weil Schwankungen der Geldbestände bereits durch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfaßt werden müssen (Hinweis
Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, Textzahl 62 zu Paragraph 4, EStG 1972).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/13/0203