Verwaltungsgerichtshof
27.07.1994
91/13/0222
Ausführungen betreffend die Notwendigkeit der Führung von Aufzeichnungen, welche den Verläßlichkeitskriterien und Nachvollziehbarkeitskriterien des Paragraph 131, BAO entsprechen, weil diese auch für solche Körperschaften als unvermeidlich anzusehen sind, welche aus einer Betätigung für gemeinnützige Zwecke abgabenrechtliche Begünstigungen für sich ableiten wollen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/13/0203