Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.07.1994

Geschäftszahl

91/13/0222

Rechtssatz

Ausführungen, wonach die Veranstaltung von Konzerten, in denen Künstler präsentiert werden, deren Anziehungskraft auf das zahlende Publikum durch deren Bekanntheit in Rundfunk und Fernsehen erwarten läßt, eine objektiv und auf Dauer gesehen gewinnträchtige Tätigkeit ist.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/13/0203