Verwaltungsgerichtshof
27.07.1994
91/13/0222
Ausführungen, wonach die Veranstaltung von Konzerten, in denen Künstler präsentiert werden, deren Anziehungskraft auf das zahlende Publikum durch deren Bekanntheit in Rundfunk und Fernsehen erwarten läßt, eine objektiv und auf Dauer gesehen gewinnträchtige Tätigkeit ist.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/13/0203