Verwaltungsgerichtshof
16.02.1994
91/13/0210
GRS wie 83/13/0033 E 17. September 1986 RS 2
Eine umfangreiche, bereits bewirkte Abgabenverkürzung zieht nicht deswegen allein unbedeutende Folgen nach sich, weil die Aufdeckung der Tat zur nachträglichen Entrichtung der verkürzten Abgaben führt.