Verwaltungsgerichtshof
20.01.1993
91/13/0187
Auf welche Art die Bezahlung einer an sich nachhaltigen Tätigkeit erfolgt, ist für die Qualifizierung der Tätigkeit als Gewerbebetrieb nicht von Bedeutung. Auch der Umstand, daß nur eine Zahlung geleistet wurde, ändert nichts an der Beurteilung als Gewerbebetrieb, wenn die tatsächlichen Umstände auf eine Fortsetzung der Tätigkeit hinwiesen.