Verwaltungsgerichtshof
25.11.1992
91/13/0172
Die Entscheidungselemente der subjektiven Billigkeit dürfen nicht auf Grund bloßer Vermutungen oder auf Grund des Anscheines, sondern nur auf Grund entsprechender verfahrensrechtlich einwandfrei getroffener Feststellungen in die Entscheidung einfließen (Hinweis Stoll, BAO, Handbuch, S 587).