Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1992

Geschäftszahl

91/13/0170

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/14 90/15/0060 3

Stammrechtssatz

Folgen einer Gesetzesänderung, die generell erst ab ihrem Inkrafttreten wirken, lassen eine Abgabeneinhebung auf Grund von Sachverhalten, die noch unter die frühere Rechtslage fielen, nicht nach der Lage des Falles unbillig erscheinen (Hinweis E 30.5.1990, 89/13/0279).