Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.1995

Geschäftszahl

91/13/0143

Rechtssatz

Die Überlegung, wonach der sogenannte nachgeholte Instandsetzungsaufwand für neu erworbene Mietobjekte richtig betrachtet zum Herstellungsaufwand zählt und als solcher aktivierungspflichtig ist, muß in der Regel außer acht gelassen werden, wenn ein mietengeschütztes Objekt erworben wurde, weil insbesondere durch die Mietengesetzgebung das Verfügungsrecht des Hauseigentümers sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht wesentlichen Einschränkungen unterworfen ist (Hinweis E 29.4.1965, 605/64, VwSlg 3262 F/1965).

Beachte

Besprechung in ÖStZ 1995/23,24, S 468-469;