Verwaltungsgerichtshof
22.03.1993
91/13/0134
Neu gewonnene Erkenntnisse in bezug auf die rechtliche Beurteilung unverändert gebliebener Sachverhaltselemente (im gegenständlichen Fall unrichtige Berechnung der Investitionsrücklage) sind nicht "Tatsachen" iSd Paragraph 303, Absatz eins, Litera b, BAO (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, Seite 723 f).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/13/0135