Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1993

Geschäftszahl

91/13/0128

Rechtssatz

Führt ein Rechtsanwalt oder Notar keine den Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer eins, UStG 1972 entsprechenden Aufzeichnungen über seine durchlaufenden Posten, ist die Abgabenbehörde berechtigt, von der Pauschalregelung des Paragraph 4, Absatz 4, UStG 1972 Gebrauch zu machen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/13/0133