Verwaltungsgerichtshof
22.12.1993
91/13/0128
GRS wie 3431/78 E 28. Jänner 1980 VwSlg 5456 F/1980 RS 1
Die Anordnung, daß das Prüfungsorgan den Auftrag der Abgabebehörde auf Vornahme der Prüfung vorzuweisen hat, stellt eine das Prüfungsverfahren regelnde Ordnungsvorschrift dar, deren Verletzung nicht bedeutet, daß eine Verwertung von Ergebnissen der durchgeführten Prüfung unzulässig wäre.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/13/0133