Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1993

Geschäftszahl

91/13/0128

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3431/78 E 28. Jänner 1980 VwSlg 5456 F/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Die Anordnung, daß das Prüfungsorgan den Auftrag der Abgabebehörde auf Vornahme der Prüfung vorzuweisen hat, stellt eine das Prüfungsverfahren regelnde Ordnungsvorschrift dar, deren Verletzung nicht bedeutet, daß eine Verwertung von Ergebnissen der durchgeführten Prüfung unzulässig wäre.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/13/0133