Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1993

Geschäftszahl

91/13/0125

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1814/79 E 14. Oktober 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zum Teilwert, stellt eine Ausnahme dar, die nur dann zulässig erscheint, wenn hinsichtlich des betreffenden Wirtschaftsgutes bereits am Bilanzstichtag eine offenkundige, erhebliche und dauernde Entwertung eingetreten ist (Hinweis E 13.2.59, 1711/57).