Verwaltungsgerichtshof
15.09.1993
91/13/0125
GRS wie 1814/79 E 14. Oktober 1981 RS 1
Die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zum Teilwert, stellt eine Ausnahme dar, die nur dann zulässig erscheint, wenn hinsichtlich des betreffenden Wirtschaftsgutes bereits am Bilanzstichtag eine offenkundige, erhebliche und dauernde Entwertung eingetreten ist (Hinweis E 13.2.59, 1711/57).