Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.12.1992

Geschäftszahl

91/13/0118

Rechtssatz

Bei der nach Paragraph 236, Absatz eins, BAO gebotenen Beurteilung, welche Abgabenleistung erbracht werden kann, ist von dem um die Abgabenleistung noch nicht verminderten Einkommen auszugehen.