Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.07.1993

Geschäftszahl

91/13/0098

Rechtssatz

Ausführungen, warum Einkünfte aus einer Vortragstätigkeit und Prüfungstätigkeit am WIFI nicht den Funktionsgebühren iSd Paragraph 29, Ziffer 4, EStG 1972 zuzurechnen sind.

Beachte

WIFI-Vortragender Vortragstätigkeit Skriptenhonorar Schriftsteller