Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.07.1993

Geschäftszahl

91/13/0098

Rechtssatz

Paragraph 38, Absatz 4, EStG 1972 enthält eine erschöpfende Umschreibung des Begriffes der "Nebeneinkünfte" (Hinweis E VS 1.10.1985, 84/14/0006, VwSlg 6034 F/1985). Die Auslegung dieses Begriffes anhand außerhalb des Steuerrechtes gelegener Rechtsgebiete (gegenständlich der WTBO) kommt daher nicht in Betracht.

Beachte

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