Verwaltungsgerichtshof
21.07.1993
91/13/0098
Auch WIFI-Vortragenden, die ein erhöhtes Stundenhonorar für eigenständig abgefaßte, unterrichtsbegleitende Arbeitsunterlagen erhalten, steht die Tarifbegünstigung des Paragraph 38, Absatz 4, EStG 1972 nicht zu.
WIFI-Vortragender Vortragstätigkeit Skriptenhonorar Schriftsteller