Verwaltungsgerichtshof
21.07.1993
91/13/0098
GRS wie 83/13/0007 E 22. Februar 1984 VwSlg 5864 F/1984 RS 1
Entfaltet der Schriftsteller eine Vortragstätigkeit, die sich vollkommen im Rahmen seines bereits in Schriftform vor die Öffentlichkeit getragenen Gedankengutes bewegt, so kann diese Tätigkeit noch als unmittelbarer Ausfluß der Tätigkeit als Schriftsteller angesehen werden.