Verwaltungsgerichtshof
21.07.1993
91/13/0098
GRS wie 84/15/0186 E 15. September 1986 RS 1
Als Schriftsteller iSd Paragraph 6, Ziffer 14, UStG 1972 gilt grunsätzlich derjenige, der eigene Gedanken in Schriftform vor die Öffentlichkeit bringt; dabei ist es nicht erforderlich, daß das Geschriebene einen wissenschaftlichen oder kulturellen Wert aufweist oder sich durch vollendete Darstellung auszeichnet.