Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1992

Geschäftszahl

91/13/0084

Rechtssatz

Anders als im Fall einer nachträglichen Rückabwicklung oder Korrektur vertraglicher Leistungsbeziehungen aus den zivilrechtlich eingeräumten Gründen von Vertragsanfechtung oder Leistungsstörung zieht die betrieblich veranlaßte irrtümliche Leistung einer Nichtschuld das gleichzeitige Entstehen des - ebenso betrieblich veranlaßten und daher von Kenntnis und Willentlichkeit ebenso unabhängigen - Kondiktionsanspruchs nach sich, der es verbietet, in der irrtümlich erbrachten Leistung eine Betriebsausgabe zu sehen. Danach kann aber in der vom Abgabepflichtigen eingehaltenen Vorgangsweise, Überweisung und Rücküberweisung des irrtümlich bezahlten Betrages bei der Gewinnermittlung außer Ansatz zu lassen, ein Verstoß gegen die Bestimmung des Paragraph 19, EStG 1972 auch unter dem Aspekt der Gewinnermittlungsart nach Paragraph 4, Absatz 3, EStG 1972 nicht erkannt werden.