Verwaltungsgerichtshof
28.09.1994
91/13/0081
Der VwGH teilt nicht die Ansicht, wonach es genüge, wenn EINE Nächtigung in die Dienstreise falle, um für alle Reisetage das erhöhte Tagesgeld zum Tragen kommen zu lassen. Die in Paragraph 26, Ziffer 4, Litera b, EStG 1988 in der Stammfassung in der Wortfolge "gebührt Nächtigungsgeld oder fällt eine Nächtigung in die Dienstreise..." alternativ verwendeten Tatbestandsmerkmale sind tagesbezogen zu verwenden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/13/0082