Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1994

Geschäftszahl

91/13/0081

Rechtssatz

Der VwGH teilt nicht die Ansicht, wonach es genüge, wenn EINE Nächtigung in die Dienstreise falle, um für alle Reisetage das erhöhte Tagesgeld zum Tragen kommen zu lassen. Die in Paragraph 26, Ziffer 4, Litera b, EStG 1988 in der Stammfassung in der Wortfolge "gebührt Nächtigungsgeld oder fällt eine Nächtigung in die Dienstreise..." alternativ verwendeten Tatbestandsmerkmale sind tagesbezogen zu verwenden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/13/0082