Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.1993

Geschäftszahl

91/13/0058

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/11 89/14/0284 1

Stammrechtssatz

Ausführungen betreffend die Ablehnung von Senatsmitgliedern gemäß Paragraph 283, Absatz 4, BAO, wenn der Abgabepflichtige keinen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt hat, eine solche daher auch nicht durchgeführt und er vom Termin der (nichtmündlichen) Verhandlung nicht verständigt worden ist.