Verwaltungsgerichtshof
13.10.1993
91/13/0058
GRS wie VwGH E 1993/05/11 89/14/0284 1
Ausführungen betreffend die Ablehnung von Senatsmitgliedern gemäß Paragraph 283, Absatz 4, BAO, wenn der Abgabepflichtige keinen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt hat, eine solche daher auch nicht durchgeführt und er vom Termin der (nichtmündlichen) Verhandlung nicht verständigt worden ist.