Verwaltungsgerichtshof
13.10.1993
91/13/0058
GRS wie 84/15/0197 E 3. November 1986 RS 12
Die Behörde ist berechtigt, den geschätzen Betrag jener Einkunftsart zuzurechnen, in deren Rahmen er - unter den gegebenen Umständen - am wahrscheinlichsten verdient wurde (Hinweis auf Weinzierl, Die Schätzung in der Rechtsprechung des VwGH, (2), FJ 1980/4, S 62 links unten).