Verwaltungsgerichtshof
25.11.1992
91/13/0030
GRS wie VwGH E 1992/02/20 90/16/0156 10
Da dem Abgabenverfahren der Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme fremd ist, kann die Abgabenbehörde auch Aussagen vor Gericht oder anderen Behörden heranziehen und nach eigener freier Beweiswürdigung werten.