Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1993

Geschäftszahl

91/13/0022

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob im Kundenstock oder in der Standortkomponente eines Fleischwareneinzelhandelsgeschäftes und Wurstwareneinzelhandelsgeschäftes die betriebswesentliche Grundlage des Unternehmens zu sehen ist.