Verwaltungsgerichtshof
11.08.1993
91/13/0005
Ausführungen, daß vor Fassung eines Kapitalherabsetzungsbeschlusses geleistete Zahlungen an den Aktionär Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen, wenn wie im gegenständlichen Fall kein Beweis dafür erbracht wird, daß die geleisteten Zahlungen inhaltlich einer Einlagenrückgewähr entsprechen.