Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.08.1993

Geschäftszahl

91/13/0005

Rechtssatz

Die Umdeutung einer Kapitalherabsetzung in eine Gewinnausschüttung widerspricht dem Grundsatz der freien Finanzierungswahl (Hinweis Pokorny, Die einkommensteuerliche Behandlung von Zahlungen an die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft auf Grund einer Kapitalherabsetzung - Rückzahlung von Grundkapital bzw Stammkapital in FS Bauer, Seite 246).