Verwaltungsgerichtshof
11.08.1993
91/13/0005
Die Umdeutung einer Kapitalherabsetzung in eine Gewinnausschüttung widerspricht dem Grundsatz der freien Finanzierungswahl (Hinweis Pokorny, Die einkommensteuerliche Behandlung von Zahlungen an die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft auf Grund einer Kapitalherabsetzung - Rückzahlung von Grundkapital bzw Stammkapital in FS Bauer, Seite 246).