Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1991

Geschäftszahl

91/13/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/28 90/19/0581 2

Stammrechtssatz

Wird der Beschwerdepunkt unmißverständlich ausgeführt, so ist er einer (hievon abweichenden) Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich (Hinweis E 16.1.1984, 81/10/0127, VwSlg 11283 A/1984).