Verwaltungsgerichtshof
18.09.1991
91/13/0003
GRS wie VwGH E 1991/01/28 90/19/0581 2
Wird der Beschwerdepunkt unmißverständlich ausgeführt, so ist er einer (hievon abweichenden) Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich (Hinweis E 16.1.1984, 81/10/0127, VwSlg 11283 A/1984).