Verwaltungsgerichtshof
18.09.1991
91/13/0003
Erhält ein Steuerpflichtiger einen Bezug für geleistete Arbeiten im Rahmen eines einem Dritten von einer öffentlichen Stelle erteilten Forschungsauftrages, so stellt dieser Bezug eine Gegenleistung für die vom Steuerpflchtigen übernommenen Arbeiten dar und fördert daher nicht unmittelbar die Wissenschaft.