Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1991

Geschäftszahl

91/13/0003

Rechtssatz

Erhält ein Steuerpflichtiger einen Bezug für geleistete Arbeiten im Rahmen eines einem Dritten von einer öffentlichen Stelle erteilten Forschungsauftrages, so stellt dieser Bezug eine Gegenleistung für die vom Steuerpflchtigen übernommenen Arbeiten dar und fördert daher nicht unmittelbar die Wissenschaft.