Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.02.1993

Geschäftszahl

91/13/0001

Rechtssatz

Zu den Aufwendungen, die dem Abzugsverbot des Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer eins und Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 2, EStG 1972 unterliegen, zählen auch Aufwendungen für die Freizeitgestaltung wie zB für Sportgeräte im weiteren Sinne (hier: Taucherausrüstung eines bildnerischen Künstlers; Hinweis:

Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, 02te Auflage, Seite 450).