Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.02.1993

Geschäftszahl

91/13/0001

Rechtssatz

Eine Begleitung des Steuerpflichtigen durch Familienangehörige stellt - zumindest bei lehrgangsmäßig organisierten Studienreisen -

ein Indiz für das Vorliegen einer Privatreise dar (Hinweis E 2.6.1992, 92/14/0043). Ist die betriebliche Veranlassung auf Grund der tatsächlich während der Reise ausgeübten beruflichen Tätigkeit (hier: eines bildnerischen Künstlers) anzunehmen, steht dem auch die Begleitung durch Familienangehörige nicht entgegen, zumal Freizeitbeschäftigungen während des Verlaufes der Reise in einem auch ansonsten neben der beruflichen Tätigkeit geübten Ausmaß für die Beurteilung der Reise als betrieblich veranlaßt nicht schädlich sind.