Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.07.1992

Geschäftszahl

91/12/0284

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/27 86/12/0005 1

Stammrechtssatz

Nach Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 2, GehG in der Fassung 1972/214 hat nur eine Bemessung der Verwendungszulage zu erfolgen. Der Bemessungsvorgang hat, da der Anspruch unmittelbar aus dem Gesetz begründet wird, nur rechtsfeststellende und keine rechtserzeugende Bedeutung (Hinweis E VS 24.10.1974, 646/73 und 1578/73, VwSlg 8691 A/1974).