Verwaltungsgerichtshof
18.11.1992
91/12/0242
Ein Verschulden muß beim Lenker eines Gendarmeriekraftfahrzeuges jedenfalls auch dann als pflichtwidrig angesehen werden, wenn es mangels eines "disziplinären Überhanges" zu keiner Disziplinarstrafe gegen den Beamten führt. Dies unabhängig davon, ob der Tatbestand schon längere Zeit vor der Kündigung erfolgt ist oder nicht (hier folgenschwerer Verkehrsunfall durch Fehlverhalten des Beamten).