Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1992

Geschäftszahl

91/12/0242

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1

Stammrechtssatz

Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderungen entsprechen, die an einen Beamten im allgemeinen wie in Anbetracht der Verwendung, für die er aufgenommen wurde, gestellt werden müssen (Hinweis auf E 3.6.1954, 0582/53).