Verwaltungsgerichtshof
23.09.1991
91/12/0148
Verfehlungen einer in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Partei sind unabhängig von einem Disziplinarverfahren zu werten (hier Handel mit geschmuggelten Zigaretten am Dienstplatz). Es ist gleichgültig, ob die Gründe, die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen.