Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1991

Geschäftszahl

91/12/0148

Rechtssatz

Verfehlungen einer in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Partei sind unabhängig von einem Disziplinarverfahren zu werten (hier Handel mit geschmuggelten Zigaretten am Dienstplatz). Es ist gleichgültig, ob die Gründe, die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen.