Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1992

Geschäftszahl

91/12/0077

Rechtssatz

Zeiten als Vertreter in der Lehrauftragskommission der Theologischen Fakultät und in der Interfakultären Pädagogikumskommission der Universität sind nicht als Behinderungszeiten iSd Paragraph 13, Absatz 4, HSG zu werten, weil unter den Studentenvertretern iS dieser Bestimmung nur die in Paragraph 13, Absatz eins, HSG zu verstehen sind.