Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1992

Geschäftszahl

91/12/0074

Rechtssatz

Bei der Einstufung der Wertigkeit einer Funktion für den Anspruch auf eine Dienstklassenzulage kommt der Größe des Zuständigkeitsbereiches des Beamten keine wesentliche Bedeutung zu.