Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1992

Geschäftszahl

91/11/0158

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/23 90/11/0066 1

Stammrechtssatz

Ausf zur Qualifikation einer sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Begehung von schweren Diebstählen als die Verkehrsunzuverlässigkeit indizierende bestimmte Tatsache (Hinweis E 16.4.1986, 85/11/0274, und E 26.4.1988, 87/11/0229).