Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1992

Geschäftszahl

91/11/0153

Rechtssatz

Erfolgen in einem Bescheid drei Absprüche, die in Ansehung der zugrundeliegenden Maßnahme als eine Einheit anzusehen sind (hier wurden die gem Paragraph 102, Absatz 5, Litera a und Litera b, KFG ausgehändigten Urkunden unter Ausstellung einer Bescheinigung nach Paragraph 76, ABs 1 KFG nicht wieder zurückgestellt) belastet die belBeh ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit, wenn sie bei Berechnung der dem Lenker gem Paragraph 79 a, AVG zu ersetzenden Kosten davon ausgeht, daß er insgesamt drei Maßnahmen bekämpft und nur in Ansehung einer von ihnen obsiegt hat.