Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1992

Geschäftszahl

91/11/0124

Rechtssatz

Bei der Wertung iSd Paragraph 66, Absatz 3, KFG kommt es in Ansehung der Verwerflichkeit einer begangenen strafbaren Handlung nicht auf den Beweggrund an.