Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1992

Geschäftszahl

91/10/0239

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/18 90/18/0235 2

Stammrechtssatz

Der Besch hat ein Recht darauf, daß im Spruch des Straferkenntnisses die richtige Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt wurde, genannt wird

(Hinweis E VS 2.7.1979, 1781/77, VwSlg 9898 A/1979).