Verwaltungsgerichtshof
09.07.1992
91/10/0239
GRS wie VwGH E 1991/01/18 90/18/0235 2
Der Besch hat ein Recht darauf, daß im Spruch des Straferkenntnisses die richtige Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt wurde, genannt wird
(Hinweis E VS 2.7.1979, 1781/77, VwSlg 9898 A/1979).