Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1992

Geschäftszahl

91/10/0239

Rechtssatz

Die Angabe "nur ca 105 kcal/100g - ich mache fit und nicht dick" kann nicht in jene Vorstellungsebene gebracht werden, die zumindest den Charakter einer schlankmachenden Wirkung erzeugt.