Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.1992

Geschäftszahl

91/10/0211

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/10/0139 3

Stammrechtssatz

Die Einräumung der Parteistellung an Personen, die an der Rodungsfläche dingliche Rechte haben, soll diese Parteien in die Lage versetzen, eine Beeinträchtigung ihrer Rechte durch eine Rodung zu verhindern (Hinweis E 14.9.1982, 81/07/0200). Dinglich Berechtigten ist insofern ein subjektiv-öffentliches Recht eingeräumt. Einwendungen in denen die Beeinträchtigung von zu den dinglichen Rechten gehörenden Einforstungsrechten durch eine Rodung behauptet wird, sind öffentlich-rechtliche Einwendungen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

91/10/0212