Verwaltungsgerichtshof
19.12.1994
91/10/0166
GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/10/0032 4
Da Paragraph 4, Absatz eins, ForstG ausdrücklich von GRUNDFLÄCHEN spricht, ist es ohne Belang, ob die zu beurteilende Fläche mit einem bestimmten Grundstück ident ist, nur einen Teil davon erfaßt oder allenfalls mehrere Grundstücke betrifft.