Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1994

Geschäftszahl

91/10/0166

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/10/0032 4

Stammrechtssatz

Da Paragraph 4, Absatz eins, ForstG ausdrücklich von GRUNDFLÄCHEN spricht, ist es ohne Belang, ob die zu beurteilende Fläche mit einem bestimmten Grundstück ident ist, nur einen Teil davon erfaßt oder allenfalls mehrere Grundstücke betrifft.